WARNSCHUTZ / PSA
An erster Stelle steht die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter sowie die Prävention vor Verletzungen bei der Arbeit. In bestimmten Gefährdungsbereichen muss deshalb Persönliche Schutzausrüstung (PSA) eingesetzt werden. Schutzkleidung muss dabei spezifische Sicherheitsanforderungen erfüllen. Diese werden in Schutznormen (EN Normen) definiert, wie beispielsweise der Schutznorm EN ISO 13688, welche die allgemeinen Anforderungen an Schutzbekleidung regelt.
Schutzkleidung (PSA) wird in drei Kategorien eingestuft, die sich hinsichtlich des persönlichen Risikos in Gefährdungsbereichen unterscheiden.
PSA Kategorie I schützt vor einfachen Risiken und beinhaltet beispielsweise Regenschutzkleidung bzw. Wetterkleidung nach der Schutznorm EN 343.
In PSA Kategorie II ist Arbeitskleidung eingestuft, die vor mittlerem Risiko schützt. Darunter fällt Arbeitskleidung für Arbeiten im Straßenverkehr, wie hochsichtbare Warnschutzkleidung nach der Schutznorm EN 20471 oder Arbeitskleidung mit leichtem Hitzeschutz nach EN 11612 sowie Schweißerschutz nach EN 11611.
In der höchsten PSA Kategorie III wird komplexe Schutzkleidung (PSA) eingestuft, die gegen hohes oder gar tödliches Risiko schützt, wie Schutzbekleidung gegen thermische Gefahren eines elektrischen Lichtbogens (IEC 61482-2).